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   OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94   

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OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94 (https://dejure.org/1995,2776)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.01.1995 - 12 U 874/94 (https://dejure.org/1995,2776)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 12 U 874/94 (https://dejure.org/1995,2776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige anwaltliche Werbung; Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts durch die Bezeichnung seiner Kanzlei als "Steuerkanzlei"; Allgemein übliche Mittel der anwaltlichen Werbung

  • BRAK-Mitteilungen

    Bezeichnung einer Anwaltskanzlei als "Steuerkanzlei"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO §§ 43, 43b; UWG §§ 3, 13 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 202
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    Dieses in den anwaltschaftlichen Standesrichtlinien enthaltene Verbot hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß zulässig angesehen, soweit hierdurch die in § 43 BRAO umschriebenen Pflichten des Rechtsanwalts konkretisiert wurden, die für die Pflege der Rechtspflege unerläßlich sind, und das Verbot von Werbung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprach (BVerfG NJW 1988, 194 ; 1990, 2122; 1993, 121; Kleine-Cosack, BRAO , 1993, § 43 Rdnr. 20 f).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    Darüber hinaus ist nicht zu verkennen, daß der unbeanstandete Gebrauch der irreführenden Bezeichnung für sein Büro durch den Beklagten die Gefahr der Nachahmung durch andere Rechtsanwälte heraufbeschwört (vgl. BGH I ZR 138/92, zitiert nach WRP 1995, 69).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    c) Nach dem Beschluß des Richtlinienausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer vom 19.01.1991 (BRAK-Mitt. 1991, 33) wurden Hinweise auf Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwälten dabei nur insoweit für zulässig erachtet, wie diese entweder im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgten, für die es keine Fachanwaltszulassungen gibt (vgl. BGH WRP 1994, 608 "Strafverteidigungen") oder in Teilbereichen von Rechtsgebieten, in denen es eine besondere Gerichtsbarkeit gibt z.B. "Verwaltungsrecht: Baurecht, Beamtenrecht, Umweltrecht" oder auch die Hinweise "Arbeitsgebiet: Familien- und Erbrecht" oder "Tätigkeitsschwerpunkt: Familien- und Erbrecht" (vgl. Feuerich, § 43 BRAO Rdnr. 48).
  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 54/85

    Laufende Buchführung; Irreführung des Verkehrs durch Werbung; Feststellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes obliegt ihr nicht nur die Aufsicht über die berufliche Tätigkeit ihrer Kammermitglieder, sondern darüber hinaus fällt ihr die Aufgabe zu, die beruflichen Interessen und Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern (BGH GRUR 1972, 607; 1987, 444, 445; 1987, 834; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., 13 Rdnr. 31; v. Gamm, Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 13).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89

    Werbeverbot für Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    b) Die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten durch einen Rechtsanwalt ist hiernach eine gem. § 43 b BRAO zulässige Werbemaßnahme, soweit sie nicht unter Umständen geschieht, die die Angabe als reklamehaftes Sich-Herausstellen gegenüber Berufskollegen erscheinen läßt (BGH NJW 1990, 1739 ; Feuerich, BRAO , 2. Auflage 1992, 43 Rdnr. 48).
  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 161/85

    "Data-Tax-Control"; Zulässigkeit einer Bezeichnung für die steuerberatende

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes obliegt ihr nicht nur die Aufsicht über die berufliche Tätigkeit ihrer Kammermitglieder, sondern darüber hinaus fällt ihr die Aufgabe zu, die beruflichen Interessen und Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern (BGH GRUR 1972, 607; 1987, 444, 445; 1987, 834; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., 13 Rdnr. 31; v. Gamm, Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 13).
  • BVerfG, 02.11.1992 - 1 BvR 911/90

    Unbeachtlichkeit des standesrechtlichen Verbots der Erwirkung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    Dieses in den anwaltschaftlichen Standesrichtlinien enthaltene Verbot hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß zulässig angesehen, soweit hierdurch die in § 43 BRAO umschriebenen Pflichten des Rechtsanwalts konkretisiert wurden, die für die Pflege der Rechtspflege unerläßlich sind, und das Verbot von Werbung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprach (BVerfG NJW 1988, 194 ; 1990, 2122; 1993, 121; Kleine-Cosack, BRAO , 1993, § 43 Rdnr. 20 f).
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71

    Gebrauch der Berufsbezeichnungen "Praktischer Betriebswirt" und

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94
    Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes obliegt ihr nicht nur die Aufsicht über die berufliche Tätigkeit ihrer Kammermitglieder, sondern darüber hinaus fällt ihr die Aufgabe zu, die beruflichen Interessen und Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern (BGH GRUR 1972, 607; 1987, 444, 445; 1987, 834; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., 13 Rdnr. 31; v. Gamm, Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 13).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Ihr ist nicht darin beizutreten, daß die Einzelbezeichnungen "Rechtsanwalt" und "Fachanwalt für Steuerrecht" unterhalb der Namen der in der gemeinsamen Kanzlei tätigen Rechtsanwälte hinter der im Briefkopf enthaltenen schlaglichtartigen Angabe "Anwalts- und Steuerkanzlei" zurückträten (vgl. auch OLG Dresden WRP 1995, 328 zur alleinigen Verwendung der Bezeichnung "Steuerkanzlei").
  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 1007/97

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

    Anerkannt ist aber, dass den in Berufskammern organisierten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ohne besonderen Anlaß sachliche Werbehinweise auf inhaltlich zutreffende, den Werbenden gegenüber seinen Berufskollegen nicht herausstellenden Interessen- und Tätigkeitsschwerpunktgebieten erlaubt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91, NJW 1995, 712, 713; BGH, Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt (R) 6/93, NJW 1994, 141 ; BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825, 826 = WRP 1994, 608 - Strafverteidigungen; BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 66/92, GRUR 1995, 422, 423 - Kanzleieröffnungsanzeige; BGH, Urt. v. 18.1.1996 - I ZR 15/94, WRP 1996, 288, 289 - Tätigkeitsschwerpunkte; BGH, Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 34/95, MDR 1997, 792 - Schwerpunktgebiete; BGH, Beschl. v. 26.5.1997 - AnwZ (B) 67/96, NJW 1997, 2522, 2523; OLG Dresden, Urt. v.20.1.1995, NJW 1996, 202 = WRP 1995, 328 bis 330).
  • OLG Dresden, 02.12.1997 - 14 U 816/97

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

    Dies steht im übrigen im Einklang mit der neueren Rechtsprechung zur Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten in berufsbezogenen Werbehinweisen, nach der den in Berufskammern organisierten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ohne besonderen Anlaß die sachliche Mitteilung von inhaltlich zutreffenden, den Werbenden gegenüber seinen Berufskollegen nicht herausstellenden Interessen- und Tätigkeitsschwerpunktgebieten erlaubt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91, NJW 1995, 712, 713; BGH, Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt (R) 6/93, NJW 1994, 141 ; BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825, 826 = WRP 1994, 608 - Strafverteidigungen; BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 66/92, GRUR 1995, 422, 423 - Kanzleieröffnungsanzeige; BGH, Urt. v. 18.1.1996 - I ZR 15/94, WRP 1996, 288, 289 - Tätigkeitsschwerpunkte; BGH, Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 34/95, MDR 1997, 792 - Schwerpunktgebiete; BGH, Beschl. v. 26.5.1997 - AnwZ (B) 67/96, NJW 1997, 2522, 2523; OLG Dresden, Urt. v.20.1.1995, NJW 1996, 202 = WRP 1995, 328 bis 330).
  • OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98

    Erweckung eines unzutreffenden Anscheins durch eine entsprechende

    Im übrigen haftet gerade einem Wettbewerbsverstoß der vorliegenden Art unübersehbar eine erhebliche Nachahmungsgefahr an, welche die Wesentlichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zusätzlich unterstreicht (vgl. OLG Celle 13.09.1995 NJW 1996, 855, 856 [OLG Celle 13.09.1995 - 13 U 150/95] ; OLG Dresden 20.01.1995 WRP 1995, 328, 330; ferner auch BGH - Zweigstellenverbot -, a.a.O.).
  • OLG Celle, 02.12.1998 - 13 U 140/98

    Anwaltskanzlei; Briefkopf; unzulässige Werbung; Fachanwalt

    Werden im Briefkopf einer Kanzlei die Begriffe Anwalts und Steuerkanzlei gegenübergestellt, so besteht daher die Gefahr, dass dies bei einem rechtlich relevanten Teil der angesprochenen Personen die Vorstellung hervorruft, es handele sich um eine Kanzlei, in der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater tätig sind (anders möglicherweise bei der Verwendung ausschließlich der Bezeichnung "Steuerkanzlei", vgl. OLG Dresden, WRP 1995, 328, 329).
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